Seit dem 23.03.2012, kurz nach 20:00 Uhr, tobt der Innerstädtische Verkehr, der bisher über den Marienplatz fuhr, durch die Mecklenburgstraße.
-(SVZ-Artikel -Busse drängen sich durchs Getümmel- vom 28.03.2012 um 21:56)-
Zur Erinnerung 🙁
„Gemäß § 3 StVO -Geschwindigkeit –
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. … Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
…
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen …
Zeichen 242.1
Beginn eines Fußgängerbereichs2. Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.
Außerdem sollte die Stadt Schwerin auf dem Boulevard (Mecklenburgstraße) noch zusätzliche Aufsteller, Tische und Stühle aufstellen lassen … 🙂