Hausbau

Jetzt habe ich den Entwurf des Kaufvertrages für mein Grundstück

Als nächstes muss ich noch zum Grundbuchamt und

zum Bauamt. Ach ja das Finanzamt nicht vergessen.

Laut Entwurf keine Eintragungen in den Abs. II und III.

Der weitere Werdegang dann hier.