Hausbau
‘Jetzt habe ich den Entwurf des Kaufvertrages für mein Grundstück
Als nächstes muß ich noch zum Grundbuchamt und
zum Bauamt. Ach ja das Finanzamt nicht vergessen.
Laut Entwurf keine Eintragungen in den Abs. II und III.
Der weitere Werdegang dann hier.
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